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OVG: Nun doch kein Glas im Karneval
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 10.02.2010
Das Oberverwaltungsgericht hat eine Verfügung der Stadt Köln, in der Kölner Innenstadt während der Karnevalstage jegliches Mitführen von Glas zu verbieten, bestätigt und eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben.
Zur Pressemeldung des Justizministeriums
Themengebiet: Verwaltungsrecht