23.05.2012

News

OVG NRW: GEZ-Gebühren für internetfähige PC

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 26.05.2009

Die Gebühreneinzugszentrale GEZ kann für internetfähige PC, die im privaten Bereich bereitgehalten werden, Rundfunkgebühren verlangen. Dies entschied heute das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.

OVG, Urteile vom 26.05.2009, 8 A 2690/08 und 8 A 732/09

Zur Pressemeldung nrw.justiz

Themengebiet: Verwaltungsrecht

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