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OVG NRW: GEZ-Gebühren für internetfähige PC
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 26.05.2009
Die Gebühreneinzugszentrale GEZ kann für internetfähige PC, die im privaten Bereich bereitgehalten werden, Rundfunkgebühren verlangen. Dies entschied heute das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.
OVG, Urteile vom 26.05.2009, 8 A 2690/08 und 8 A 732/09
Themengebiet: Verwaltungsrecht