News
OVG Lüneburg: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit beim Fahrradfahren
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 25.08.2008
Eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad mit einer BAK vom 1,92 %o
rechtfertigt eine Entziehung der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge. Diese ständige Rechtsprechung bestätigte aktuell das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.
Aus den Gründen:
"...Wenn ein Fahrerlaubnisinhaber ein Fahrrad unter erheblichem Alkoholeinfluss im Strassenverkehr führt, erwachsen daraus Bedenken, dass er in entsprechender Weise auch ein Kraftfahrzeug führen könnte. Nach diesen Massstäben spricht Überwiegendes dafür, dass die Antragsgegnerin zu Recht von der Ungeeignetheit des Antragsstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgegangen ist. Das medizinisch-psychologische Gutachten, in dem die Fahreignung des Antragstellers negativ beurteilt wird, erweist sich bei den im Eilverfahren nur beschränkt gegebenen Erkenntnismöglichkeiten als tragfähig. Es verkennt nicht, dass der Antragsteller die Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad begangen hat. Die Alkoholisierung des Antragstellers mit einer BAK vom 1,92 %o hat auf eine hohe Trinkfestigkeit und Neigung zu unkontrolliertem Trinkverhalten hingedeutet..."
OVG Lüneburg, Beschluß vom 12.07.2008 - 12 ME 136/08
Quelle: ADAC
Themengebiet: Verkehrsrecht