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OLG Zweibrücken: Kein Unterhalt für treulose Ehefrau
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 06.03.2009
Ein Ehegatte, der sich bei intakter Ehe einem anderen Partner zuwendet, kann seinen Unterhaltsanspruch im Falle der Trennung verlieren. Dies entschied das OLG Zweibrücken.
Trotz Abschaffung des Schuldprinzips bereits in den 70er Jahren könne nämlich ein Unterhaltsanspruch grob unbillig sein. Ein Ehepartner verhalte sich widersprüchlich, wenn er einerseits das Scheitern der Ehe allein betreibe, dann aber die eheliche Pflicht der Unterhaltszahlung einfordere.
Themengebiet: Familienrecht