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OLG Oldenburg: 23 Monate altes Kfz ist nicht "fabrikneu"
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 27.06.2007
Ein 23 Monate altes Kfz darf vom Verkäufer nicht als "fabrikneu" bezeichnet werden, auch dann nicht, wenn es unbenutzt ist. Auf die entsprechende Entscheidung des OLG Oldenburg (Az.: 15 U 71/06) wies die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein hin. Das Gericht entschied zugunsten des Käufers.
Themengebiet: Verkehrsrecht