23.05.2012

News

OLG Köln untersagt Nutzung des Handys als Navigation

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 16.07.2008

§ 23 Abs. 1 a StVO verbietet die Nutzung eines Mobiltelefones durch den Fahrer während der Fahrt. Das gilt nicht nur für das eigentliche Telefonieren, sondern auch für sonstige, durch moderne Smartphones angebotene Dienste wie SMS, e-Mail, Internet und  so weiter.

Kommunikation ist aber nicht erforderlich. Auch das Lesen gespeicherter Daten, das Ablesen der Uhrzeit oder die Nutzung als Diktiergerät ist verboten, sofern das Gerät eine Telefonfunktion besitzt.

Letzteres, so das OLG Köln in einer aktuellen Entscheidung, gelte auch für die Navigationsfunktion eines Mobiltelefones. Auch dies sei eine Nutzung im Sinne des § 23 Abs. 1 a StVO und verboten. Die Rechtslage für den Fall, daß die SIM-Karte entnommen und damit die Telefonfunktion gesperrt wird, bleibt unklar.

Anders übrigens bei bloßer Ortsverlagerung des Gerätes. Dies, so das OLG, sei keine Nutzung.

 Zum Artikel auf beck.de

Themengebiet: Verkehrsrecht

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