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OLG Köln: Unfall im Begegnungsverkehr
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 19.01.2010
Ein Autofahrer darf einem parkenden Kfz nach links ausweichen und dabei auch die Gegenfahrbahn nutzen. Der Gegenverkehr muß dann auf seiner Fahrbahn nach rechts ausweichen. Anhalten muß der ausweichende Fahrer nur, wenn der Platz für den Begegnungsverkehr insgesamt nicht ausreicht, § 6 StVO.
OLG Köln, Urteil vom 19.08.2009 - 16 U 80/08
Quelle: ADAC
Themengebiet: Verkehrsrecht