23.05.2012

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OLG Köln: Internet-Versteigerung bei Mißverhältnis zwischen Wert und Kaufpreis

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 09.11.2007

Durch eine Internet-Versteigerung wird in der Regel ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen. Der Verkäufer nimmt hierbei das Risiko in Kauf, daß seine Ware weit unterhalb des Wertes verkauft wird.

Auch bei einem krassen Mißverhältnis (hier: 51,- EUR statt 60.000,- EUR) ist ein solcher Kaufvertrag wirksam und weder sittenwidrig noch anfechtbar.

In dem vom Oberlandesgericht Köln entschiedenen, jüngst veröffentlichten Fall hatte der Verkäufer einen sog. Rübenroder, ein landwirtschaftliches Erntegerät, bei eBay eingestellt. Zwar hatte er es zum "Sofortkauf" für 60.000,- EUR angeboten, was dem Wert der Maschine entsprach; jedoch begann seine Auktion mit dem Startpreis von 1,- EUR.

Der Käufer ersteigerte die Maschine, mangels Interesse weiterer Bieter, mit einem Höchstgebot von 51,- EUR. Der Verkäufer mußte die Maschine übereignen.

OLG Köln, Aktenzeichen 19 U 109/06
Quelle: ADAC

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