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OLG Karlsruhe: Rücktritt vom Neuwagenkauf bei veralteter technik
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 03.07.2007
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einer aktuellen Entscheidung die Rechte von Neuwagenkäufern gestärkt. Das betreffende Kfz, ein Geländewagen, war zwar technisch einwandfrei und entsprach der Serie; es wies aber gegenüber vergleichbaren Kfz derselben Preis- und Fahrzeugklasse eine veraltete Technik auf; es fiel sogar hinter das Vorgängermodell desselben Herstellers zurück. Der Käufer konntee berechtigt vom Kaufvertrag zurücktreten. Das Argument des Autohauses, es handele sich um serienbedingte Eigenschaften des Fahrzeuges, verfing nicht (Az.: 9 U 239/06).
Themengebiet: Verkehrsrecht