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OLG Karlsruhe: Rechte des Kunden bei Mangel eines Leasing-Kfz
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 19.07.2007
Bei einem Kfz-Leasing werden zwei Verträge geschlossen: Der Kaufvertraag zwischen Händler und Leasing-Bank und der Leasingvertrag der Bank mit dem Kunden. Ist ein Kfz mangelhaft, betrifft dies den Kauf-, zunächst aber nicht den Leasingvertrag. Verlangt der Kunde Rücknahme des Kfz und ist der Mangel streitig, kann er dennoch aus dem Leasingvertrag heraus; Voraussetzung ist aber, daß der Kunde Klage gegen den Händler erhebt. Diese Rechtsprechung hat das OLG Karlsruhe nochmals bestätigt (Aktenzeichen 8 U 143/06).
Themengebiet: Verkehrsrecht