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OLG Hamm: Handy an der roten Ampel
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 08.02.2008
Wer ohne Freisprecheinrichtung als Autofahrer ein Mobiltelefon benutzt, riskiert Bußgeld und einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Das Oberlandesgericht Hamm hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Autofahrer vor einer roten Ampel den Motor abstellte, telefonierte, das Gespräch beendete, bei "grün" den Motor wieder anließ und weiterfuhr. Dieses Verhalten, so das OLG, widerspricht nicht der StVO und ist verkehrsgerecht. Der Autofahrer wurde freigesprochen.
Zum Bericht der ARGE Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
Themengebiet: Verkehrsrecht