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OLG Hamm: FIS-Regeln bei Skiunfällen verbindlich
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 12.01.2009
Die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes FIS sind maßgeblich bei der Frage, ob bei einem Skiunfall Schadensersatz zu leisten ist. Die - sehr allgemein gehaltenen - FIS-Regeln bilden international anerkannte Verkehrsregelungen auf den Skipisten.
Das OLG Hamm bestätigte dies in einem aktuellen Urteil: Ein Skifahrer hatte beim Überholen einer Skifahrerin zu wenig Sicherheitsabstand eingehalten und einen Unfall verursacht, seine Haftpflichtversicherung muß Schadensersatz zahlen.
Das Urteil könnte Bedeutung für die juristische Aufarbeitung des tödlichen Ski-Unfalls vom Neujahrstag 2009 auf der steirischen Riesneralm haben, an dem Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) beteiligt war. Nach bisherigen Erkenntnissen ereignete sich der Unfall an einer Gabelung zweier Pisten. FIS-Regel Nummer fünf besagt, dass Skifahrer, die «in eine Skiabfahrt einfahren» wollen, sich «nach oben und unten vergewissern» müssen, dass sie dies «ohne Gefahr für sich und andere» tun können.
OLG Hamm, Urteil vom 05.11.2008 - I-13 U 81/08
Die FIS-Regeln des Internationalen Skiverbandes
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