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OLG Hamm: Beweislast bei Wildunfall
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 30.10.2008
Eine Vollkaskoversicherung muss die Kosten für Wildschäden übernehmen. Dies gilt auch in solchen Fällen, in denen der Autobesitzer den Wildunfall nicht nachweisen kann und die Versicherung keine schlüssigen Beweise für das Gegenteil hat.
Bei einer Teilkaskoversicherung dagegen bliebe der Halter auf dem Schaden sitzen, wenn die Kollision mit Wild nicht bewiesen werden kann.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 20. Februar 2008 – 20 U 134/07.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
Themengebiet: Verkehrsrecht