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OLG Hamm: Absehen vom Fahrverbot bei Existenzgefährdung
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 24.07.2009
Von einem aufgrund eines Verkehrsverstoßes angeordneten Fahrverbot können Behörden und Gerichte absehen, wenn das Fahrverbot die Existenz des Betroffenen, z.B. seinen Arbeitsplatz gefährdet. In diese Richtung zu argumentieren lohnt sich immer.
Bei Wiederholungstätern, die ein erneutes Absehen vom Fahrverbot als eine Art "Freibrief" verstehen könnten, gilt dies aber nur eingeschränkt, wie das OLG Hamm, ständiger Rechtsprechung folgend, jüngst entschied.
OLG Hamm Urteil vom 15,01,2009 3 Ss OWi 237/08
Themengebiet: Verkehrsrecht