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OLG Frankfurt: Online-Händler müssen Versandkosten deutlich machen
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 02.12.2008
Händler, die Waren im Internet anbieten, müssen bei der Preisangabe auch deutlich die Liefer- und Versandkosten angeben. Ein Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen genügt nicht.
Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt zugunsten eines Konkurrenten, der Werttbewerbsklage erhoben hatte.
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Das Urteil im Wortlaut auf JurPC
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