23.05.2012

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OLG Frankfurt: Online-Händler müssen Versandkosten deutlich machen

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 02.12.2008

Händler, die Waren im Internet anbieten, müssen bei der Preisangabe auch deutlich die Liefer- und Versandkosten angeben. Ein Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen genügt nicht.

Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt zugunsten eines Konkurrenten, der Werttbewerbsklage erhoben hatte.

Zum Artikel auf SPIEGEL-Online

Das Urteil im Wortlaut auf JurPC

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