23.05.2012

News

OLG Düsseldorf: Widerrufsfrist bei eBay-Kauf

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 13.05.2008

Käufe im Internet sind sog. Fernabsatzgeschäfte, das heißt, es besteht ausnahmsweise ein Widerrufsrecht, wenn der Verkäufer Unternehmer, der Käufer Verbraucher ist. Die Frist beträgt zwei Wochen. Unklar ist oft, wann diese Frist beginnt.

Das OLG Düsseldorf hat klargestellt, daß die Frist mitErhalt der Kaufsache anfängt. Jede anderslautende Vereinbarung oder Belehrung ist unzulässig. 

In dem zu entscheidenden Fall hatte ein Verkäufer bei "eBay" den Käufer per E-Mail belehrt: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung". Dies erwecke beim Verbraucher den Anschein, die Frist zum Widerruf des Kaufvertrages würde schon mit Erhalt der Email, die neben der Verkaufsbestätigung auch die Widerrufsbelehrung zum Inhalt hat, zu laufen beginnen, obwohl die Widerrufsfrist erst mit dem Erhalt der Kaufsache ihren Beginn nehme.

Ärgerlich für den Verkäufer: Er hat die irreführende Belehrung zu unterlassen und die Kosten der vorangegangenen Abmahnung zu zahlen.

(Aus den Gründen: ...Die vom Antragsteller beanstandete Be-
lehrung verstösst gegen die Bestimmung der §§ 312 c Abs.1 S.1 BGB
i.V.m. § 1 Nr.10 BGB-InfoV. Nach dieser Bestimmung muss der Unter-
nehmer beim Fernabsatz dem Verbraucher Informationen über das Be-
stehen eines Widerrufsrechts, sowie die Bedingungen, Einzelheiten
der Ausübung, etc. zur Verfügung stellen...).

OLG Düsseldorf 20 U 107/07 vom 30.10.2007

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