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OLG Düsseldorf: Verteilen von Visitenkarten durch Gebrauchtwagenhändler genehmigungspflichtig
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 16.02.2011
In Nordrhein-Westfalen dürfen Werbeflyer und Visitenkarten, beispielsweise von Gebrauchtwagenhändlern, nur mit der Zustimmung der zuständigen Behörde an parkenden Autos angebracht werden.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte einen Händler, der ohne Genehmigung Visitenkarten verteilte ("Wir kaufen Ihr Kfz") letztinstanzlich zu einer Geldbuße von 200,- EUR.
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 01.07.2010 - IV-4 RBs25/10
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
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Themengebiet: Verkehrsrecht