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OLG Düsseldorf: Beschwerde bei Untätigkeit des Gerichts
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 18.08.2009
Fehlerhafte gerichtliche Entscheidungen unterliegen Rechtsmitteln wie Berufung und Revision. Bleibt ein Gericht aber ganz untätig, sieht das Gesetz eigentlich keinen Rechtsbehelf vor.
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, daß eine - außergesetzliche - Untätigkeitsbeschwerde zulässig ist, wenn ein Gericht z.B. ein Jahr lang die Rechtssache gar nicht bearbeitet.
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 05.03.2009 - 23 W 99/08
| OLG DÜSSELDORF vom 5.03.2009, | 23 W 99/08 | |
| OLG DÜSSELDORF vom 5.03.2009, | 23 W 99/08 | |
| OLG DÜSSELDORF vom 5.03.2009, | 23 W 99/08 | |
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