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OLG Celle: "Herunterbremsen" eines nachfolgenden Kfz ist Gewalt i.S.d. § 240 StGB
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 17.02.2009
Ein Autofahrer, der ein nachfolgendes Kfz mittels "Herunterbremsen" zum Anhalten zwingt, begeht eine Nötigung i.S.d. § 240 Strafgesetzbuch mittels Gewalt. Voraussetzung ist, daß das Bremsmanöver keinen Zusammenhang mit dem Verkehrsgeschehen hat, sondern allein dazu dient, den Nachfolger zum Bremsen bzw. Anhalten zu zwingen.
Diese ständige Rechtsprechung bestätigte das OLG Celle in einer aktuellen Entscheidung.
OLG Celle 32 Ss 172/08, Quelle: ADAC
Themengebiet: Verkehrsrecht