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OLG Brandenburg: Höhe der BAK bei Trunkenheit am Steuer kein Indiz für Vorsatz
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 11.11.2009
Autofahren mit einer Blutalkoholkonzentration von über 1,1 Promille ist nicht nur Ordnungswidrigkeit, sondern Straftat, § 316 StGB. Die Abgrenzung zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Trunkenheitsfahrt kann wichtig sein, z.B. aus Versicherungsgründen.
Die Höhe der BAK allein läßt aber noch nicht den Schluß auf Vorsatz zu, wie das OLG Brandenburg entschied.
| OLG BRANDENBURG vom 10.06.2009, | 2 SS 17/09 | |
Quelle: ADAC
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Themengebiet: Verkehrsrecht