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Nutzungsausfallentschädigung bei langdauernder Reparatur
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 26.03.2008
Der durch einen Verkehrsunfall geschädigte Eigentümer eines Kfz hat für die Dauer der Reparatur Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, entweder durch einen Mietwagen oder in Geld. Dauert die Reparatur infolge Lieferschwierigkeiten der Ersatzteile ungewöhnlich lange, ist dies nicht dem Geschädigten zuzurechnen, der Anspruch wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Ohnehin muß der Geschädigte die Reparatur erst in Auftrag geben, wenn die Versicherung ihm einen angemessenen Vorschuß zur Finanzierung der Reparatur geleistet hat.
Dies entschied, der ständigen Rechtsprechung folgend, das OLG Düsseldorf in einem jetzt veröffentlichten Urteil.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2007 - 12 I-1 U 52/07 (VRR 2008, 67)
Themengebiet: Verkehrsrecht