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Nochmals BAG: Höhere Löhne für Zeitarbeit
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 28.02.2011
Das Bundesarbeitsgericht hat der "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP)" die Fähigkeit abgesprochen, wirksam Tarifverträge abzuschließen. Damit ist ein Großteil der Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche unwirksam. Wir hatten bereits mit Newsletter vom 15.12.2010 berichtet.
Gestern wurde der Beschluss im Wortlaut veröffentlicht. Danach dürften viele betroffene Leiharbeitnehmer nunmehr rückwirkend erhebliche Ansprüche geltend machen können.
Da viele Verleihfirmen insolvent werden könnten, wird es jetzt auch für Entleiher gefährlich: Der Entleiher haftet "subsidiär", also wie ein Bürge, für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge, § 28 e Abs. II SGB IV.
Betroffenen Arbeitnehmern ist zu raten, formlos bei ihrer Rentenkasse einen Antrag auf Überprüfung zu stellen.
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