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Neues Urheberrecht ab 01.01.2008
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 02.11.2007
Im nächsten Jahr tritt der sogenannte "zweite Korb" der Urheberrechtsreform, also eine an die letzte Neuerung 2003 anschließende Änderung des Urheberrechts in Kraft. Die wesentlichen Regelungen:
- Privatleute dürfen weiterhin Kopien ihnen gehörender, nicht kopiegeschützter Werke anfertigen. Die Vergütung erfolgt künftig über eine Pauschalvergütung, die auf Geräte und Speichermedien erhoben und über Verwertungsgesellschaften an die Urheber abgeführt wird.
- Öffentliche Bibliotheken, Museen und Archive dürfen ihre geschützten Bestände an elektronischen Lesegeräten zeigen und - mit Einschränkungen - versenden. Eine Schranke besteht da, wo der Urheber selbst, z.B. durch seinen Verlag, ein elektronisches Angebot seines Werkes bereithält.
- Veträge dürfen künftig auch über zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch gar nicht bekannte, also zukünftige Verbreitungswege geschlossen werden.
Zur Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums
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