23.05.2012

News

Neues Unterhaltsrecht hat erhebliche Auswirkungen

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 15.01.2008

Zum 01.01.2008 ist die Unterhaltsreform in Kraft getreten, wie wir bereits berichteten. Insbesondere bei der Gründung einer "zweiten" Familie, also Kindern aus zweiter Ehe, treten Unterhaltspflichten gegenüber früheren Ehegatten zurück.

Das gilt nicht nur für künftige Scheidungen, sondern auch und insbesondere für bereits zurückliegende Verfahren. Mit einer Prozeßwelle wird gerechnet.

Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL berichtete am 14.01.2008 anhand einiger Beispielsfälle. Den Artikel finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Themengebiet: Familienrecht

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