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Neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 06.01.2010
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.
Die zum 01.01.2010 geltende Tabelle wurde heute im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.
Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2010
Themengebiet: Familienrecht