23.05.2012

News

Mobiltelefonbenutzung in Kfz vor roter Ampel

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 19.10.2007

Ob die Nutzung eines Mobiltelefones vor einer roten Ampel bei ausgeschaltetem Motor einen Verkehrsverstoß gemäß § 23 Abs. 1 a StVO darstellt, ist umstritten. Das OLG Hamm hat sich in einer aktuellen Entsscheidung (Beschluss vom 14. September 2007 2 SsOWi 190/07) dem OLG Bamberg (NJW 2006, 3732) angeschlossen, wonach in dieser Verkehrssituation kein Verstoß vorliege.

Das Amtsgericht hatte in der Vorinstanz dem Ausschlten des Motors noch keine Bedeutung beigemessen. Diese Ausweitung des Bußgeldtatbestandes verstoße aber, so das OLG Hamm, gegen Artikel 103 GG.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

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