News
Landessozialgericht: Existenzminimum von Hartz IV-Empfängern muss auch bei Sanktionen gesichert sein
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 17.11.2009
Der Grundsicherungsträger ist verpflichtet, zeitgleich mit der Entscheidung über den vollständigen Wegfall von laufenden ALG-II-Leistungen ("Hartz IV") auch darüber zu entscheiden, ob er stattdessen dem Bezieher Sachleistungen oder geldwerte Leistungen, zum Beispiel Lebensmittelgutscheine, zur Verfügung stellt.
Geklagt hatte ein unter Betreuung stehender unter 25-jähriger Leistungsempfänger aus Mönchengladbach, der ein wenige Monate altes Baby zu versorgen hat.
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.09.2009, Az.: L 7 B 211/09 AS ER
Themengebiet: Ohne Kategorie