20.05.2012

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Landessozialgericht: Existenzminimum von Hartz IV-Empfängern muss auch bei Sanktionen gesichert sein

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 17.11.2009

Der Grundsicherungsträger ist verpflichtet, zeitgleich mit der Entscheidung über den vollständigen Wegfall von laufenden ALG-II-Leistungen ("Hartz IV") auch darüber zu entscheiden, ob er stattdessen dem Bezieher Sachleistungen oder geldwerte Leistungen, zum Beispiel Lebensmittelgutscheine, zur Verfügung stellt.

Geklagt hatte ein unter Betreuung stehender unter 25-jähriger Leistungsempfänger aus Mönchengladbach, der ein wenige Monate altes Baby zu versorgen hat.

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.09.2009, Az.: L 7 B 211/09 AS ER

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