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LSG Bayern: Rückabwicklung von Sozialversicherung problematisch
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 10.03.2009
Wer Sozialversicherungsbeiträge zurückfordert mit dem Argument, er sei in Wirklichkeit jahrelang Unternehmer gewesen, muß klare und eindeutige Beweise vorlegen. In der Regel überwiegt das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit von Sozialversicherungsbeiträgen. Dies entschied das Landessozialgericht Bayern in zwei Fällen und bestätigte die Vorinstanz.
LSG Bayern, Urteile vom 11.12.2008 - L 4 KR 55/07; L 4 KR 97/08
Themengebiet: Arbeitsrecht