News
LG Wuppertal: Unfallflucht und Bagatellschaden
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 08.11.2007
Unfallflucht ist strafbar. Und wenn der hinterlassene Schaden "bedeutend" ist, so ist in der Regel sogar die Fahrerlaubnis zu entziehen, § 69 II Nr. 2 StGB.
Das Landgericht hat in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung diese "Bagatellgrenze" bei 1.300,- EUR angenommen. Wer Unfaallflucht begeht und einen Schaden oberhalb dieser Grenze verursacht hatte, verliert den Führerschein.
LG Wuppertal, Aktenzeichen 25 Qs 79/06
Quelle: ADAC
Themengebiet: Verkehrsrecht