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LG Münster: Haftung der Gemeinde bei Sturz eines Radfahrers
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 11.08.2009
Stürzt ein Radfahrer, weil der Niveauunterschied zwischen Rad- und Fußweg nicht markiert und damit nicht erkennbar war, kann sich die Haftung der Gemeinde als Träger der Straßenbaulast ergeben. Dies entschied das Landgericht Münster (Az.: 8 O 34/09).
Quelle: ADAC
Themengebiet: Verkehrsrecht