20.05.2012

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LG München I: Keine Mehrwertsteuer bei Abschlußzahlung im Leasingvertrag

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 13.10.2008

Wenn bei Beendigung eines Kfz-Leasingvertrages eine Nachzahlung fällig wird, beispielsweise weil mehr Kilometer gefahren wurden oder das Auto einen Schaden erlitten hatte, muss auf diese Abschlusszahlung keine Mehrwertsteuer entrichtet werden. Dies entschied das Landgericht München I am 7. August 2008 (AZ: 34 S 24052/07), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV) berichtet.

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