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LG Magdeburg: Abschleppen von Kfz auf Kundenparkplatz erlaubt
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 22.10.2008
Ein Kfz, das widerrechtlich auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums parkt, darf von dessen Betreiber abgeschleppt werden. Voraussetzung ist, daß ein gut sichtbares Schild mit den Nutzungsbedingungen vorhanden ist.
Eine Abwägung findet nicht statt; Grenze des Selbsthilferechts (§ 859 BGB) ist allerdings das Verbot der Schikane.
LG Magdeburg, Urteil vom 08.07.2008 - 1 S 70/08
Quelle Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Themengebiet: Verkehrsrecht