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LG Köln: Kabarettist Becker darf Kardinal Meißner nicht "Haßprediger" nennen
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 28.06.2007
Das Landgericht Köln hat gestern (27.06.2007) eine einstweilige Verfügung gegen den Kabarettisten Becker erlassen. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache darf der beliebte Komiker den Kölner Kardinal und Erzbischof nicht mehr, wie geschehen, als "Haßprediger" titulieren. Die Äußerung erfolgte im Zusammenhang mit dem Neubau einer Moschee in Köln.
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