20.05.2012

News

LG Köln: Haftungsquote bei Ausparken aus Parkbucht

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 20.05.2008

Verlässt der Fahrer eines Pkw eine Parkbucht und kommt es daraufhin
zu einer Kollision mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, dem ein
Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot vorgeworfen werden kann, so haf-
tet der Ausparkende mit 60%, der Fahrer des anderen Fahrzeugs mit
40%. Dies entschied das Landgericht Köln.

"Aus den Gründen: ...Auf den vorgelegten Fotos ist klar eine
gepflasterte Strasse mit links und rechts befindlichen Häuserreihen
erkennbar, wobei sich vor den Häuserreihen zur Strasse hin deutlich
durch andersfarbige Pflasterung unzweideutig abgegrenzte Parkplät-
ze/Parkbuchten befinden. Dementsprechend trafen den Kläger zumin-
dest erhöhte Sorgfaltspflichten beim Herausfahren aus der Park-
bucht, gegen die er verstiess, indem er sich beim Herausfahren aus
der Parkbucht nicht nach rechts orientierte, wie das Unfallereignis
selbst eindeutig belegt. Allerdings verstiess auch der Fahrer des
bei der Beklagten versicherten Kfz gegen seine Sorgfaltspflichten,
indem er die linke Seite des Hauptweges benutzte..."

LG Köln, Urteil vom 18.12.2007 - 11 S 87/07

Mehr zum Verkehrsrecht

Themengebiet: Verkehrsrecht

Diese Seite: Nach oben | Drucken | Per Email versenden