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LG Karlsruhe: Kauf von Diebesgut bei eBay nicht immer Hehlerei
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 01.10.2007
Wer bei einer Internetauktion (hier: eBay) Diebesgut kauft, erfüllt den Tatbestand derHehlerei. Allerdings muß dies für den Käufer auch erkennbar sein, andernfalls er nicht vorsätzlich handelt.
Das Landgericht Karlsruhe sprach jetzt einen Softwareingenieur frei, der ein "nagelneues" Navigationsgerät, Neupreis 2.137,- EUR, für 671,- EUR erworben hatte. Trotz des auffallend günstigen Angebotes sei nicht erkennbar gewesen, daß die Ware gestohlen worden sei.
In der Vorinstanz war der Ingenieur noch verurteilt worden.
(Urteil vom 28.09.2007)
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