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LG Itzehoe: Anschlusssperrung bei Zahlungsverzug in Telefonverträgen unwirksam
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 31.08.2009
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mobilfunkanbietern (hier: Talkline/Debitel), in denen die einseitige Änderung von AGB und die Sperrung des Anschlusses bei Zahlungsverzug vorbehalten wird, sind unwirksam. Das entsprechende Urteil des LG Itzehoe wurde soeben rechtskräftig, da die Berufung mangels Erfolgsaussicht zurückgenommen wurde.
LG Itzehoe, Urteil vom 17.06.2008 - 10 O 91/08
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