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LG Coburg: Keine Haftung bei Unfall für Sachen des Beifahrers
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 08.10.2008
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung trägt bei einem Unfall fremde Schäden. Dies können auch die Schäden von Mitfahrern sein. Allerdings besteht nach den Versicherungsbedingungen keine Haftung für Sachen, die ein Beifahrer nur ausnahmsweise mit sich führt.
In dem vom LG Coburg entschiedenen Fall hatte eine Fahrerin einen Unfall verursacht. Der Beifahrer, ihr Lebensgefährte, hatte ein seiner Mutter gehörendes Cello bei sich, das beim Unfall zerstört wurde. Die Versicherung haftet nicht.
Ausnahme: Gegenstände, die der Beifahrer "üblicherweise" mit sich führt, sind vom Versicherungsschutz umfaßt. Weitere Ausnahme: Personenbeförderung.
Themengebiet: Verkehrsrecht