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LG Coburg: Ein Eichhörnchen ist kein Hase
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 26.11.2010
Ein Schaden aufgrind eines Wildunfalles ist teilkaskoversichert. Voraussetzung ist aber, daß es sich um Jagdwild handelt. Das LG Coburg fand mittels DNA-Analyse von Haaren heraus, daß der Unfall, der zu entscheiden war, nicht von einem Hasen, sondern von einem Eichhörnchen verursacht worden war. Die Klage des Versicherten wurde abgewiesen.
LG Coburg, Urteil vom 29.06.2010 - 23 O 256/09
Zur Meldung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Themengebiet: Verkehrsrecht