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LG Coburg: Behörde haftet bei Mäharbeiten
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 08.10.2010
Bei Mäharbeiten am Straßenrand müssen die Straßenbaubehörden besonders vorsichtig sein. Werden Steine aufgeschleudert und treffen Fahrzeuge, muss die Behörde den Schaden ersetzen. Dabei ist es notwendig, dass der Geschädigte nachweisen kann, dass sein Auto durch die Mäharbeiten beschädigt wurde.
LG Coburg, Urteil vom 27. April 2010 (AZ: 22 O 48/10)
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
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