08.02.2012

News

LG Bonn: Anspruch auf fiktive Haushaltshilfe nach Verkehrsunfall

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 26.08.2010

Wird jemand bei einem Verkehrsunfall verletzt, entstehen häufig Schadensersatzansprüche. Der Schaden erschöpft sich aber regelmäßig nicht in einem Schmerzensgeld. Bei verletzungsbedingten Problemen besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe, und: dieser Anspruch in Geld besteht auch dann, wenn die Haushaltshilfe nicht in Anspruch genommen wird.

Diese ständige Rechtsprechung bestätigte das Landgericht Bonn:

"Steht fest, dass der bei einem Unfall Verletzte für eine gewisse
Dauer Hilfe im Haushalt benötigt hätte und hat er eine solche Hilfe
nicht in Anspruch genommen, so wird eine abstrakte Berechnung nach
der Nettolohnmethode vorgenommen. Eine geeignete Schätzungsgrundla-
ge stellt die Tabelle Schulz-Borck/Hoffmann dar."

LG BONN vom 2.03.2010, 15 O 207/09
LG BONN vom 2.03.2010, 15 O 207/09
LG Bonn, Urteil vom 02.03.2010 - 15 O 207/09 -

Quelle: ADAC

Themengebiet: Verkehrsrecht

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