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LAG Köln: Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot rechtfertigt Kündigung
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 07.04.2009
Ein langjährig beschäftigter Mitarbeiter hatte gegen ein betriebliches Rauchverbot verstoßen. Nach mehrfacher Abmahnung sprach der Arbeitgeber die Kündigung aus. Das Landesarbeitsgericht Köln sah die Kündigung alos wirksam an.
LAG Köln, Urteil vom 30.03.2009, Az. 4 Sa 590/08
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Themengebiet: Arbeitsrecht