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LAG Köln: Geringere Sozialplanleistungen für Arbeitnehmer mit Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestandes zulässig
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 19.09.2007
Viele Sozialpläne sehen für Arbeitnehmer, die unmittelbar nach ihrem Ausscheiden in den vorgezogenen Ruhestand gehen können, geringere Sozialplanleistungen vor. Das Kölner Landesarbeitsgericht hat solche Sozialplanklauseln jetzt als für mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vereinbar erklärt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage ließ es die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu (Urteil vom 04.06.2007, Az.: 14 Sa 201/07).
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Themengebiet: Arbeitsrecht