20.05.2012

News

LAG Hamm: 5,20 Euro Stundenlohn bei Textildiscounter sittenwidrig

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 20.03.2009

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat 5,20 EUR Stundenlohn von zwei bei dem Textildiscounter KiK auf Minijob-Basis beschäftigten Mtarbeiterinnen für sittenwidrig erachtet. Folge: Der Arbeitgeber muß einen angemessen höheren Lohn nachzahlen. Es dürften sich weitere Klagen ergeben.

LAG Hamm, Urteile vom 18.03.2009, Az.: 6 Sa 1284/08; 6 Sa 1372/08

Zum Artikel auf beck.de 

Themengebiet: Arbeitsrecht

Diese Seite: Nach oben | Drucken | Per Email versenden