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LAG Hamm: 5,20 Euro Stundenlohn bei Textildiscounter sittenwidrig
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 20.03.2009
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat 5,20 EUR Stundenlohn von zwei bei dem Textildiscounter KiK auf Minijob-Basis beschäftigten Mtarbeiterinnen für sittenwidrig erachtet. Folge: Der Arbeitgeber muß einen angemessen höheren Lohn nachzahlen. Es dürften sich weitere Klagen ergeben.
LAG Hamm, Urteile vom 18.03.2009, Az.: 6 Sa 1284/08; 6 Sa 1372/08
Themengebiet: Arbeitsrecht