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LAG Düsseldorf: Kündigungsfristen auf dem Prüfstand
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 12.02.2008
§ 622 BGB regelt die Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis. Je länger das Arbeitsverhältnis andauert, desto länger die Frist für die Kündigung des Arbeitgebers. Bei dieser Berechnung werden allerdings Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres nicht angerechnet.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat nun hiergegen Bedenken geäußert. Die Regelung stelle eine Altersdiskriminierung jüngerer Menschen dar und verstoße somit gegen europäisches Recht. Das LAG hat die Sache dem EuGH vorgelegt (Az. 12 Sa 131/07).
Die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien sind in Deutschland u.a. im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umgesetzt worden. Nachdem die erste, heftige Diskussion verebbt ist, stellen sich nun nach und nach immer mehr Widersprüche zwischen den Diskriminierungsregeln und dem geltenden Recht heraus. Die Entwicklung bleibt abzuwarten.
Themengebiet: Arbeitsrecht