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LAG Düsseldorf: Kündigung muß im Original übergeben werden
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 16.07.2007
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung zwar unterschrieben, jedoch der betroffenen Arbeitnehmerin nur gezeigt hatte. Die Arbeitnehmerin erhielt nur eine Kopie und klagte erfolgreich: Die Schriftform der Kündigung sei nicht gewahrt (LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2007, Az.: 12 Sa 132/07).
Themengebiet: Arbeitsrecht