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LAG Berlin: Zu wenig Frauen in der Führung bedeutet Diskriminierung
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 27.11.2008
Spektakuläres Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin: Für die Annahme einer Diskriminierung wegen des Gechlechts nach dem AGG genügt der statistische Nachweis.
Geklagt hatte eine weibliche Führungskraft der GEMA, die bei gleicher Qualifikation nicht befördert worden war. Das Problem: der Anteil weiblicher Mitarbeiter im Unternehmen beträgt 85 %, der auf der Führungsebene 0.
Allein dies, verbunden mit einer statistischen Wahrscheinlichkeitsrechnung, genügte dem LAG, den Arbeitgeber zu hohem Schadensersatz zu verurteilen. Die Revision zum BAG wurde zugelassen.
Dies ist die erste Entscheidung in Deutschland zum statistischen Diskriminierungsnachweis. In den USA ist dieses Verfahren üblich.
LAG Berlin, Urteil vom 26.11.2008 - 15 Sa 517/08
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Themengebiet: Arbeitsrecht