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LAG Berlin: Lebensaltersstufen des BAT altersdiskriminierend
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 12.09.2008
Eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in den aufsteigenden Lebensaltersstufen des Vergütungssystems des BAT gesehen. Am 11.09.2008 hat das Gericht der Klage eines 39-jährigen Angestellten des Landes Berlin teilweise stattgegeben, der eine Vergütung entsprechend der Lebensaltersstufe 47 (Jahre) begehrt hatte (Az.: 20 Sa 2244/07). Das LAG hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Themengebiet: Arbeitsrecht