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KG Berlin: Inline-Skater auf Radwegen
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 21.11.2007
Auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen gilt eine besondere Rücksichtnahmepflicht der Radfahrer gegenüber den Fußgängern. Inline-Skater auf solchen Wegen können diese besondere Rücksichtnahme allerdings nicht für sich in Anspruch nehmen. Wegen der vergleichbaren Geschwindigkeit sind Inliner eher Radfahrern vergleichbar. Entsprechend ist die Haftung im Falle des Unfalles zu verteilen.
Themengebiet: Verkehrsrecht