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KG Berlin: Einfädeln auf die Autobahn
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 14.02.2008
Jeder Autofahrer kennt die Situation: Auf der Autobahn schert der Verkehr von rechts auf die mittlere Spur aus, um auffahrenden Verkehrsteilnehmern das Einfädeln zu erleichtern.
Aber Vorsicht: Der Auffahrende kann und darf sich hierauf nicht verlassen. Er bleibt wartepflichtig. Kommt es zum Unfall, haftet er regelmäßig in voller Höhe. Schon wenn der nachfolgende Verkehr abbremsen muß, hat der Auffahrende seine Wartepflicht verletzt.
Diese ständige Rechtsprechung bestätigte das KG Berlin in einer soeben veröffentlichten Entsscheidung.
Übrigens: In einigen Ländern der EU, z.B. Frankreich, ist dieses Ausscheren, um das Einfädeln für andere zu erleichtern, wegen der hohen Unfallgefahr für den nachfolgenden Verkehr sogar verboten.
KG, Urteil vom 14.06.2007, (MDR 2008, 81)
Quelle: ADAC
Themengebiet: Verkehrsrecht