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HessLAG Frankfurt: Lufthansa-Piloten müssen mit 60 in Rente, kein AGG-Verstoß
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 17.10.2007
Die ersten obergerichtlichen Entscheidungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden bekannt. So hatten z.B. drei Lufthansa-Piloten gegen die vorgezogene Ruhestandsregelung geklagt, sie sahen hierin eine Altersdiskriminierung. Lufthansa-Piloten werden gemäß dem einschlägigen Tarifvertrag mit 60 verrentet.
Das Hessische Landesarbeitsgericht Frankfurt bejahte zwar eine Benachteiligung, sah jedoch ein "legitimes Ziel" und damit eine Rechtfertigung. (HessLAG, Urteil vom 15.10.2007, Az. 17 Sa 809/07).
Die Sache ist nicht entgültig entschieden: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
(dpa)
Themengebiet: Arbeitsrecht